Warum Steinschläge nicht warten sollten
Ein kleiner Steinschlag in der Windschutzscheibe kann sich durch Vibrationen, Temperaturschwankungen und Druckveränderungen innerhalb weniger Tage zu einem Riss ausweiten. Im Winter ist das Risiko besonders hoch: Salzwasser-Spritzer und Frostzyklen beschleunigen die Ausbreitung. In Rülzheim und Umgebung sehen wir regelmäßig Schäden, die an den Ausfallstraßen entstanden sind — Splitt von Schneeräumung oder Abbruch-Material von Baustellen treffen unerwartet.
Eine Reparatur mit Harz-Injektion kostet deutlich weniger als ein Scheibentausch und kostet oft sogar nichts, wenn die Versicherung die Glasschaden-Reparatur freigegeben hat (die sogenannte "Steinschlag-Ausnahme" in der Teilkasko). Wichtig: Je früher Sie handeln, desto höher ist die Chance auf eine erfolgreiche Reparatur statt Tausch.
Unser Ablauf: Von der Anmeldung bis zur fertigen Scheibe
Sie rufen uns an oder nutzen unser Online-Formular. Wir klären: Wo ist der Schaden, wie groß, welche Scheibe betroffen (Windschutzscheibe, Seitenscheibe, Heckscheibe)? Anschließend vereinbaren wir einen Termin vor Ort — oft kurzfristig, da unsere Partner-Betriebe in Rülzheim und der Region mobil unterwegs sind.
Der Fachbetrieb kommt zu Ihnen, schaut sich den Schaden an und gibt eine realistische Einschätzung: Reparatur oder Tausch? Wenn Reparatur möglich ist, dauert die Behandlung mit Harz meist 20–30 Minuten, dann ist die Aushärtezeit entscheidend (je nach Kleber und Außentemperatur 2–4 Stunden). Beim Scheibentausch brauchen wir 45–90 Minuten, Plus Aushärtezeit für die neue Klebung (mindestens 1 Stunde).
Danach kommt der wichtigste Schritt: Falls Ihr Auto eine Frontkamera oder ADAS-Sensoren in der Windschutzscheibe hat (Spurhalte-Assistent, Notbremsassistent, Abstandsregelung), muss das System neu kalibriert werden. Diese Kalibrierung ist gesetzlich vorgeschrieben und kostet extra — aber nur, wenn tatsächlich Sensoren vorhanden sind. Wir prüfen das vor Ort.
Reparatur oder Tausch: Die richtige Entscheidung
Nicht jeder Steinschlag kann repariert werden. Die Größe, Form und Lage des Schadens entscheiden:
- Reparatur möglich: Kleine Steinschläge (bis etwa Münzgröße), wenig Risse, keine Beschädigungen in der Fahrer-Sichtlinie, Schaden mindestens 10 cm vom Rand entfernt.
- Tausch notwendig: Größere Risse oder Ausbrüche, mehrere Schäden, Beschädigungen in der oberen Scheibe ("Wipers"-Zone), Schaden zu nah am Rand oder in der Sichtlinie.
- Sicherheit geht vor: Auch eine reparierte Scheibe muss die volle Sichtklarheit bieten und stabil sein. Wenn der Reparaturbetrieb Bedenken hat, empfehlen wir den Tausch — das ist die sicherere Variante.
- Teilkasko deckt meist beide Wege: Reparatur ohne Selbstbeteiligung (häufig), Tausch mit Selbstbeteiligung (üblicherweise 150–200 €, je nach Police). Wir klären das mit Ihrer Versicherung vorab ab.
- Originalglas oder Nachbau? Für Windschutzscheiben mit Sensoren oder besonderen Merkmalen ist Originalglas (OEM) zu empfehlen. Einfache Heck- oder Seitenscheiben können oft mit hochwertigen Nachbauprodukten getauscht werden — günstiger, aber immer noch sicher und haltbar.
Versicherung und Kosten: Wie Sie sparen
Glasschäden sind in den meisten Teilkasko-Versicherungen enthalten. Reparaturen (Harz-Injektion) sind in vielen Policen kostenlos ohne Selbstbeteiligung, weil Reparatur billiger und schneller ist als Tausch. Beim Scheibentausch greift die Teilkasko, es wird die übliche Selbstbeteiligung fällig (häufig rund 150–200 € — das sind keine unsere Kosten, sondern die Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung).
Wichtig: Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt erhalten. Glasschäden zählen bei den meisten Versicherern nicht gegen Sie — Sie verlieren keine Rabattstufen. Das ist ein großer Vorteil: Melden Sie den Schaden an, lassen Sie ihn reparieren oder tauschen, und Ihre Prämie bleibt gleich.
Wir helfen bei der Abwicklung: Sie geben uns Ihre Versicherungsdaten, wir klären vorab, was die Versicherung bezahlt. Wenn alles geklärt ist, führen wir die Arbeit durch. Rechnung und Dokumentation senden wir direkt an die Versicherung — oder Sie reichen die Rechnung ein, um die Selbstbeteiligung zu erstatten.