Versicherung
Kasko zahlt — wir kümmern uns
Glasschäden sind ein klassischer Teilkasko-Fall. Das heißt für Sie: Die Steinschlagreparatur ist in den meisten Tarifen komplett abgedeckt — ohne dass Ihre Selbstbeteiligung fällig wird und ohne Auswirkung auf den Schadenfreiheitsrabatt. Beim Scheibentausch zahlen Sie nur die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Den Papierkram übernehmen wir: Schadenmeldung bei Ihrer Versicherung, Fotodokumentation, Direktabrechnung. Sie müssen nichts vorstrecken und nichts nachreichen.
Übrigens: Ein Glasschaden wirkt sich nicht auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt aus — die Teilkasko kennt keine Rückstufung. Es gibt also keinen Grund, einen Steinschlag aus Sorge um die Einstufung zu verschleppen. Wer unsicher ist, was der eigene Tarif abdeckt, bekommt das im ersten Telefonat geklärt: Versicherer, Tarifart und Selbstbeteiligung genügen für eine verlässliche Auskunft.